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Erstmalig wurde mit einer kleinen, bunten Silvesterparty der Kameradschaft vor (hinter) dem FF-Haus in Spittal das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr bei bester Stimmung willkommen geheißen. Die Freiwillige Feuerwehr Spittal/Drau wünscht hiermit allen Kameraden/-innen, Mitgliedern, Feuerwehrkolleg/-innen, Freunden/-innen, Helfern/-innen und Gönnern der FF Spittal/Drau ein gutes neues Jahr. |
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Verordnung über das Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 in der derzeit geltenden Fassung. Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) ab sofort und bis auf weiteres verboten!!! Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau. |
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Bei der letzten Gemeindeübung der drei Spittaler Feuerwehren bedankten sich die Kameraden bei Familien Rieger und dem Team vom Gasthof Brückenwirt für die immerwährende Unterstützung der Feuerwehren. Frau Renate Rieger war sichtlich angetan vor den angetretenen Kameraden so gelobt zu werden und erklärte in ihrer, wie immer so bescheidenen Art, dass dies wohl eine Selbstverständlichkeit für die „Brückenwirts“ sei und es wohl auf gegenseitiger Wertschätzung beruhe. |
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Am 23.11.2015 fand eine groß angelegte Einsatzübung für die drei Spittaler Feuerwehren statt. 39 Mann der FF Spittal/Drau, 19 Mann der FF St.Peter-Spittal und 18 Mann der FF Olsach/Molzbichl nahmen mit insgesamt 12 Fahrzeugen daran teil. Übungsannahme war ein Brand und eine starke Rauchentwicklung im obersten Geschoß sowie im Dachgeschoß des Rathauses in Spittal. |
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Wochenlang haben sich je ein Team der Feuerwehr Spittal auf die Prüfung für das Atemschutzleistungsabzeichen in Bronze und Silber an der Landesfeuerwehrschule in Klagenfurt vorbereitet. Voraussetzung sind neben einer gewissen Praxiszeit die Bewältigung einer Strecke in einem Übungskäfig und die richtige Bekämpfung eines Wohnungsbrandes. Diese Aufgaben sind möglichst fehlerfrei in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen und bedürfen entsprechen guter körperlicher Kondition. |
Weiterlesen: Atemschutzleistungsabzeichen 2015 in Bronze und Silber
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Am 5. und 6. September 2015 übte der Katastrophenhilfszug II des Landes Kärnten, der aus Einsatzkräften der Feuerwehren aus dem Bezirk Spittal besteht, am Truppenübungsplatz Glainach bei Ferlach. 8 Kameraden mit den Fahrzeugen MTF und SRF-K nahmen auch von der FF Spittal/Drau daran teil. |